Satzung
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 23.05.2011 in Hannover.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Juso Hochschulgruppe Hannover“. Der Sitz ist an der Leibniz Universität Hannover. Der Name wird mit „Juso HSG“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
(1)Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Studierenden durchzusetzen, Hochschulstrukturen zu demokratisieren und eine gerechte Teilhabe aller Studierenden zu ermöglichen.
(2) Die Juso HSG Hannover bekennt sich zum demokratischen Sozialismus und wirkt auf sein erreichen hin.
(3)Demokratischer Sozialismus, Feminismus und Internationalismus sind die Kernideale der Juso HSG Hannover. Diese sollen in der politischen Arbeit der Juso HSG bestimmend sein.
(4) Die Juso HSG wirkt auf eine größere Transparenz in der Hochschulpolitik und bei den Entscheidungen der Hochschulleitung hin.
(5)Bildung muss für jeden Menschen frei und gerecht zugänglich sein.
§3 Mitgliedschaft
(1)Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Alle Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35, die an der Universität Hannover studieren sind Mitglieder. Darüber hinaus können alle Studierenden der Universität Hannover formlos Mitglieder der Juso HSG Hannover werden.
(2)Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch freiwilligen Austritt, Exmatrikulation, Tod oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
(3)Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35 können nicht ausgeschlossen werden.
(4)Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos dem Sprecher mitgeteilt werden. Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35 können ihre Mitgliedschaft nicht beenden.
§4 Finanzen
(1)Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden und finanziellen Mitteln des SPD Bezirks Hannover.
(2)Die Finanzen werden vom Sprecher verwaltet, soweit die Mitgliederversammlung keinen Finanzverantwortlichen benennt.
(3) Die Benennung eines Finanzverantwortlichen muss durch eine Wahl erfolgen.
§5 Organe
(1)Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung, die Koordinationsgruppen und der Sprecher.
§6 Die Mitgliederversammlung
(1)Zur Mitgliederversammlung wird vom Sprecher mit einwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens viermal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal während der Vorlesungszeit statt.
(2)Einmal pro Jahr finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
- Wahl der Mitglieder des Vorstands
(3)Eine Mitgliederversammlung zum Beschluss über die Listenaufstellung ist 5 Tage vor Einreichungsfrist einzuberufen.
(4)Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
(5)Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(6)Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(7)Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
(8)Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Sprechers beschließen.
§7 Koordinatoren
(1) Die Koordinatoren werden für die Fakultäten, an denen sie studieren, gewählt.
(2) Die Koordinatoren koordinieren die Juso HSG Aktivitäten an den jeweiligen Fakultäten selbstständig. Sie werben neue Mitglieder und setzen Interessen der Studierenden und die politische Agenda der Juso HSG an den Fakultäten durch.
(3) Die Koordinatoren übernehmen, wenn nicht andere Regelungen mit dem Sprecher vereinbart wurden, die Rolle des Obmanns für die Aufstellung der FSR-Liste ihrer Fakultät
§8 Sprecher
(1)Der Sprecher der Juso HSG vertritt diese nach außen und koordiniert das gemeinsame Vorgehen.
(2)Der Sprecher wird auf ein Jahr gewählt.
§8 Satzungsänderungen
(1)Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. Die Einladungsfrist wird in diesen Fällen auf vier Wochen erhöht.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) In Satzungsfragen entscheidet im Zweifelsfall der SPD Bezirk Hannover.
(2) Diese Satzung tritt am 23.05.2011 in Kraft.














